Wasserhaushaltsgesetz a.F.
Erster Teil - Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer (§§ 1a - 22a) |
(1) Der Betreiber hat mit dem Einbau, der Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 Fachbetriebe nach § 19l zu beauftragen, wenn er selbst nicht die Voraussetzungen des § 19l Abs. 2 erfüllt oder nicht eine öffentliche Einrichtung ist, die über eine dem § 19l Abs. 2 Nr. 2 gleichwertige Überwachung verfügt.
(2) 1Der Betreiber einer Anlage nach § 19g Abs. 1 und 2 hat ihre Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. 2Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach § 19l abschließt, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt oder nicht über sachkundiges Personal verfügt. 3Er hat darüber hinaus nach Maßgabe des Landesrechts Anlagen durch zugelassene Sachverständige auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen, und zwar
(3) 1Die zuständige Behörde kann dem Betreiber Maßnahmen zur Beobachtung der Gewässer und des Bodens auferlegen, soweit dies zur frühzeitigen Erkennung von Verunreinigungen, die von Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 ausgehen können, erforderlich ist. 2Sie kann ferner anordnen, dass der Betreiber einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen hat; die §§ 21b bis 21g gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 19i WHG a.F.
36 Entscheidungen zu § 19i WHG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Frankfurt/Main, 14.10.2008 - 3 K 1131/08
Nießbrauchsinhaber ist Betreiber im Sinne der §§ 19i WHG
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
Haftung bei fehlerhafter Prüfung der ordnungsgemäßen Stilllegung eines ...
- VG München, 27.10.2009 - M 2 K 09.2452
Ölunfall; Amtshandlung; unmittelbare Ausführung; Kostenschuldner; Veranlasser
- VGH Hessen, 29.09.2006 - 7 N 153/06
Normenkontrolle: Wasserrechtliche Anlagenverordnung zur Überprüfung von ...
- VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer ...
- VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99
Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 8 S 2713/94
Normenkontrollverfahren: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit ...
- VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter, ...
- VG Köln, 08.11.2005 - 14 K 235/03
Querverweise
Auf § 19i WHG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
- Bußgeld- und Schlussbestimmungen
- § 41 (Ordnungswidrigkeiten)