Wasserhaushaltsgesetz a.F.
Erster Teil - Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer (§§ 1a - 22a) |
(1) 1Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. 2§ 6 bleibt unberührt. 3Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen fest, die dem Stand der Technik entsprechen. 4Diese Anforderungen können auch für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt werden.
(2) Für vorhandene Einleitungen werden in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 3 abweichende Anforderungen festgelegt, wenn und soweit die danach erforderlichen Anpassungsmaßnahmen unverhältnismäßig wären.
(3) Entsprechen vorhandene Einleitungen von Abwasser nicht den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2, so stellen die Länder sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen in angemessenen Fristen durchgeführt werden.
(4) 1Die Länder stellen auch sicher, dass bei dem Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage die nach Absatz 1 Satz 4 maßgebenden Anforderungen eingehalten werden. 2Absatz 3 gilt entsprechend.
(5) 1Stand der Technik im Sinne des Absatzes 1 ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. 2Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die im Anhang 2 aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 7a WHG a.F.
295 Entscheidungen zu § 7a WHG a.F. in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 2304/01
Ermäßigung der Abwasserabgabe - Schadstoffreduzierung über Mindestanforderungen ...
- OVG Niedersachsen, 12.03.2008 - 13 LB 562/04
Feststellungsbegehren hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Ablehnung einer ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08
Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von ...
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein ...
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 1.98
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 12.12.1997 - 8 B 230.97
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Klärungsbedürftigkeit einer ...
- BVerwG, 12.12.1997 - 8 B 230.97
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.08.1997 - 8 B 130.97
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- BVerwG, 11.08.1997 - 8 B 130.97
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98
Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes
Querverweise
Auf § 7a WHG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Anhänge
- Anhang2 (zu § 7a Abs. 5)