Sie sehen hier das Wassergesetz in der am 1.1.2014 außer Kraft getretenen Fassung. Zur neuen Fassung von § 1 WasserG.

Wassergesetz für Baden-Württemberg

   Erster Teil - [ohne amtliche Überschrift] (§§ 1 - 3g)   
   1. Abschnitt - Einleitende Bestimmung, Gewässereinteilung (§§ 1 - 3)   
Gliederung
Alte Fassung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ WasserG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ WasserG a.F.
__paste_bez____paste_norm__ Wassergesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/0WasserG31122013/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wassergesetz für Baden-Württemberg
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 1
Einleitende Bestimmung (zu § 1 WHG)

(1) Gewässer im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) genannten Gewässer.

(2) Fischteiche, Feuerlöschteiche, Eisweiher und ähnliche kleine Wasserbecken, die mit einem oberirdischen Gewässer nur durch künstliche Vorrichtungen verbunden sind, werden von den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes ausgenommen.

(3) Solquellen im Sinne des Bergrechts, die zu Heilquellen erklärt worden sind, werden von den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 38 bis 42 ausgenommen.

(4) § 22 WHG bleibt unberührt.

(5) Bewässerungs- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung werden von den Bestimmungen der §§ 28 bis 31 WHG und des § 76 dieses Gesetzes ausgenommen.

(6) Das in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen und anderen künstlichen Anlagen abgesonderte Wasser ist nicht Gewässer im Sinne dieses Gesetzes.

Zu unübersichtlich? Probieren Sie die Darstellungsvariante "Lesefreundlicher" (Einstellung oben )
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht