Aufenthaltsverordnung
Kapitel 3 - Gebühren (§§ 44 - 54) |
(1) 1Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Schengen-Visa und Flughafentransitvisa richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009. 2Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren befreit.
1. | für die Erteilung eines nationalen Visums (Kategorie "D"), auch für mehrmalige Einreisen 75 Euro, | |
2. | für die Verlängerung eines nationalen Visums (Kategorie "D") 25 Euro, | |
3. | für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum (§ 6 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes) 60 Euro. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht vom 13.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2017 | Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht | 13.07.2017 | |
29.12.2015 | Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung | 18.12.2015 | |
26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 | |
14.05.2008 | Dritte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 08.05.2008 |
erlaubnis § 44aGebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU § 45Gebühren für die Aufenthalts-
erlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-
Karte und die Mobiler-
ICT-
Karte § 45aGebühren für Expressverfahren § 45bGebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen § 45cGebühr bei Neuausstellung § 46Gebühren für das Visum § 47Gebühren für sonstige aufenthalts-
rechtliche Amtshandlungen § 48Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen § 49Bearbeitungsgebühren § 50Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger § 51Widerspruchsgebühr § 52Befreiungen und Ermäßigungen § 52aBefreiung und Ermäßigung bei Assoziations-
berechtigung § 53Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen § 54Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 46 AufenthV
3 Entscheidungen zu § 46 AufenthV in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - 2 O 149/09
Widerspruchsgebühr, Befreiung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ...
- VGH Bayern, 18.05.2007 - 19 C 07.850
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, ...
- VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 19 S 10.02026
Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung eines Visums; ...