Aufenthaltsverordnung
Kapitel 3 - Gebühren (§§ 44 - 54) |
(1) 1Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zugunsten Minderjähriger und die Bearbeitung von Anträgen Minderjähriger sind Gebühren in Höhe der Hälfte der in den §§ 44, 45, 45a, 45b, 45c, 46 Absatz 2, § 47 Absatz 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 14 und § 49 Abs. 1 und 2 bestimmten Gebühren zu erheben. 2Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 35 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes beträgt 55 Euro.
(2) Für die Verlängerung eines vorläufigen Reiseausweises für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose an Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind jeweils 6 Euro an Gebühren zu erheben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht vom 12.11.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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24.11.2020 | Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht | 12.11.2020 | |
01.09.2017 | Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht | 13.07.2017 | |
05.03.2013 | Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 27.02.2013 | |
26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 | |
01.09.2011 | Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 22.07.2011 |
erlaubnis § 44aGebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU § 45Gebühren für die Aufenthalts-
erlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-
Karte und die Mobiler-
ICT-
Karte § 45aGebühren für Expressverfahren § 45bGebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen § 45cGebühr bei Neuausstellung § 46Gebühren für das Visum § 47Gebühren für sonstige aufenthalts-
rechtliche Amtshandlungen § 48Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen § 49Bearbeitungsgebühren § 50Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger § 51Widerspruchsgebühr § 52Befreiungen und Ermäßigungen § 52aBefreiung und Ermäßigung bei Assoziations-
berechtigung § 53Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen § 54Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 50 AufenthV
4 Entscheidungen zu § 50 AufenthV in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 10 C 15.241
Gebührenerhebung für aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (Aufenthaltserlaubnis, ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 11 S 492/10
Zur Verwaltungsgebühr für die Ablehnung einer ausländerrechtlichen ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - 2 L 48/14
Widerspruchsgebühr für ein Verfahren zur Änderung der Wohnsitzauflage
- VG Magdeburg, 24.04.2012 - 9 B 290/11
Kosten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis