Aufenthaltsverordnung
Kapitel 3 - Gebühren (§§ 44 - 54) |
§ 45
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
An Gebühren sind zu erheben
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht vom 13.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2017 | Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht | 13.07.2017 | |
05.08.2017 | Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration | 01.08.2017 | |
01.08.2012 | Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union | 01.06.2012 | |
01.09.2011 | Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 22.07.2011 |
erlaubnis § 44aGebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU § 45Gebühren für die Aufenthalts-
erlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-
Karte und die Mobiler-
ICT-
Karte § 45a(weggefallen) § 45bGebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen § 45cGebühr bei Neuausstellung § 46Gebühren für das Visum § 47Gebühren für sonstige aufenthalts-
rechtliche Amtshandlungen § 48Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen § 49Bearbeitungsgebühren § 50Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger § 51Widerspruchsgebühr § 52Befreiungen und Ermäßigungen § 52aBefreiung und Ermäßigung bei Assoziations-
berechtigung § 53Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen § 54Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 45 AufenthV
20 Entscheidungen zu § 45 AufenthV in unserer Datenbank:
- BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12
Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Aachen, 14.03.2012 - 8 K 1159/10
Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 9 ...
- VG Aachen, 14.03.2012 - 8 K 1159/10
- VG Magdeburg, 24.04.2012 - 9 B 290/11
Kosten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 10 C 15.241
Gebührenerhebung für aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (Aufenthaltserlaubnis, ...
- VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
Feststellung eines tatsächlichen Ausreisehindernisses - schuldlose ...
- VG Halle, 26.02.2010 - 1 A 395/07
Gebührenerhebung für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach AufenthG 2004 § ...
- VG Magdeburg, 30.09.2015 - 4 A 317/15
Gerichtlicher Prüfungsumfang bei der Anfechtung eines ...
- VG Wiesbaden, 16.07.2010 - 4 K 87/10
Ausländerrechtliche Gebühren für türkische Staatsangehörige
- VG Stuttgart, 18.08.2015 - 12 K 2189/15
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug und zur Erwerbstätigkeit
- VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 604/12
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung
Querverweise
Auf § 45 AufenthV verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Gebühren
- § 45b (Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen)
§ 49 (Bearbeitungsgebühren)
§ 50 (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
§ 51 (Widerspruchsgebühr)
§ 52 (Befreiungen und Ermäßigungen)
§ 52a (Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung)
§ 53 (Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen)