Aufenthaltsverordnung
Kapitel 5 - Verfahrensvorschriften (§§ 58 - 76) |
Abschnitt 2 - Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz (§§ 61a - 76) |
Unterabschnitt 2 - Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen (§§ 62 - 70) |
(1) In die Ausländerdatei A sind über jeden Ausländer, der in dem Dateisystem geführt wird, folgende Daten aufzunehmen:
1. | Familienname, | |
2. | Geburtsname, | |
3. | Vornamen, | |
4. | Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, | |
5. | Geschlecht, | |
6. | Doktorgrad, | |
7. | Staatsangehörigkeiten, | |
8. | Aktenzeichen der Ausländerakte, | |
9. | Hinweis auf andere Datensätze, unter denen der Ausländer in dem Dateisystem geführt wird, | |
10. | das Sperrkennwort und die Sperrsumme für die Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und | |
11. | Angaben zur Ausschaltung und Einschaltung sowie Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. |
(2) Aufzunehmen sind ferner frühere Namen, abweichende Namensschreibweisen, Aliaspersonalien und andere von dem Ausländer geführte Namen wie Ordens- oder Künstlernamen oder der Familienname nach deutschem Recht, der von dem im Pass eingetragenen Familiennamen abweicht.
(3) Die Ausländerbehörde kann den Datensatz auf die in Absatz 1 genannten Daten beschränken und für die in Absatz 2 genannten Daten jeweils einen zusätzlichen Datensatz nach Maßgabe des Absatzes 1 einrichten.
Fassung aufgrund der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 14.01.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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23.01.2019 | Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 14.01.2019 | |
01.02.2017 | Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 20.12.2016 | |
01.09.2011 | Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 22.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 64 AufenthV
2 Entscheidungen zu § 64 AufenthV in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 18 B 478/16
Zuständigkeit der das Verlängerungsverfahren betreibenden Behörde für die ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 15.11
Ghana; Visum; Ehegattennachzug; Identität (ungeklärt); Zuordnungskriterien; Name; ...