Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (§§ 1773 - 1888) |
| Titel 3 - Rechtliche Betreuung (§§ 1814 - 1881) |
| Untertitel 2 - Führung der Betreuung (§§ 1821 - 1860) |
| Kapitel 3 - Vermögensangelegenheiten (§§ 1835 - 1860) |
| Unterkapitel 5 - Genehmigungserklärung (§§ 1855 - 1858) |
(1) 1Schließt der Betreuer einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der nachträglichen Genehmigung des Betreuungsgerichts ab. 2Die Genehmigung sowie deren Verweigerung wird dem anderen Teil gegenüber erst wirksam, wenn ihm die wirksam gewordene Genehmigung oder Verweigerung durch den Betreuer mitgeteilt wird.
(2) Fordert der andere Teil den Betreuer zur Mitteilung darüber auf, ob die Genehmigung erteilt sei, so kann die Mitteilung der Genehmigung nur bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Empfang der Aufforderung erfolgen; wird die Genehmigung nicht mitgeteilt, so gilt sie als verweigert.
(3) Soweit die Betreuung aufgehoben oder beendet ist, tritt die Genehmigung des Betreuten an die Stelle der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1856 BGB
7 Entscheidungen zu § 1856 BGB in unserer Datenbank:
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - L 4 SO 9/24
- BGH, 14.08.2024 - XII ZB 478/22
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Bereits ...
- OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin
- OLG Köln, 18.11.2024 - 2 Wx 192/24
Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung
- OLG Karlsruhe, 22.07.2024 - 14 W 28/24
Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Betreuer
- OLG Frankfurt, 18.02.1983 - 20 W 40/83
- OLG Karlsruhe, 26.07.2023 - 14 W 49/23
Beschwerde gegen den Beschluss über die nachlassgerichtliche Genehmigung des ...
Querverweise
Auf § 1856 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1644 (Ergänzende Vorschriften für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte)
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Rechtliche Betreuung
- Führung der Betreuung
- Personenangelegenheiten
- § 1833 (Aufgabe von Wohnraum des Betreuten)
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Voraussetzung für die Berufsausübung
- Bestellung
- § 20 (Rücknahme und Widerruf der Bestellung)