Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
| Untertitel 4 - Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache (§§ 953 - 957) |
Die Vorschrift des § 956 findet auch dann Anwendung, wenn derjenige, welcher die Aneignung einem anderen gestattet, hierzu nicht berechtigt ist, es sei denn, dass der andere, falls ihm der Besitz der Sache überlassen wird, bei der Überlassung, anderenfalls bei der Ergreifung des Besitzes der Erzeugnisse oder der sonstigen Bestandteile nicht in gutem Glauben ist oder vor der Trennung den Rechtsmangel erfährt.
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Rechtsprechung zu § 957 BGB
17 Entscheidungen zu § 957 BGB in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots ...
- LG Wuppertal, 19.03.2025 - 14 O 119/23
"Frucht am Halm" Holzeinschlag Holzeinschlagsrecht Eigentumserwerb Eigentum ...
- LG Aurich, 20.03.2024 - 3 O 762/23
Anspruch des Ewerbers einer trächtigen Stute auf Herausgabe des geborenen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 01.08.2024 - 8 U 36/24
Anspruch auf Herausgabe eines Hengstfohlens nach Vornahme eines ...
- OLG Oldenburg, 11.09.2024 - 8 U 36/24
Anspruch auf Herausgabe eines Hengstfohlens nach Vornahme eines ...
- OLG Oldenburg, 01.08.2024 - 8 U 36/24
- VGH Hessen, 23.11.2017 - 2 A 890/16
Kostenerstattung für die Kastration freilebender Katzen
- VG Frankfurt/Oder, 14.02.2019 - 5 K 1620/17
Forstrecht
- OLG Brandenburg, 28.08.2024 - 4 U 140/23
Gutgläubiger Eigentumserwerb an landwirtschaftlicher Nutzfläche
- RG, 16.05.1924 - VII 582/23
1. Zur Auslegung der §§ 956, 957 BGB. Genügt es, wenn der Gestattende sog. ...
- LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12
Photovoltaikanlage als Zubehör eines Grundstücks
Querverweise
Auf § 957 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1120 (Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör)