Bundesrechtsanwaltsordnung
| Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
| Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 119 - 141) |
| Dritter Unterabschnitt - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht (§§ 134 - 141) |
1Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn das Mitglied ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. 2Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
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Rechtsprechung zu § 134 BRAO
35 Entscheidungen zu § 134 BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20
Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der ...
- AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2004 - 2 AGH 8/03
Nichterscheinen des Betroffenen in der Berufungsverhandlung vor dem ...
- BGH, 08.05.1978 - AnwSt (R) 3/78
Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts
- BGH, 23.03.1987 - AnwSt (B) 28/86
Ehrengerichtliches Verfahren in Abwesenheit des Rechtsanwalts - Abwesenheit aus ...
- AnwG Nürnberg, 06.03.2020 - AnwG I-13/19
Verletzung der anwaltlichen Pflicht, Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen ...
- BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64
Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)
- BGH, 05.11.1984 - AnwZ (B) 24/84
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - ...
- AGH Niedersachsen, 22.02.2016 - AGH 22/15
- BGH, 20.07.1987 - AnwSt (R) 4/87
- BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 9/84
Vertagung der Hauptverhandlung wegen Abwesenheit des Rechtsanwalts bei nicht ...
Querverweise
Auf § 134 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Rechtsmittel
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
- § 143 (Berufung)