Bundesrechtsanwaltsordnung
Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern (§§ 60 - 91) |
Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer (§§ 63 - 91) |
Dritter Unterabschnitt - Kammerversammlung (§§ 85 - 91) |
(1) Die Voraussetzungen, unter denen die Kammerversammlung beschlußfähig ist, werden durch die Geschäftsordnung der Kammer geregelt.
(2) Die Mitglieder können ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persönlich ausüben.
(3) 1Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. 2Das gleiche gilt für die von der Kammerversammlung vorzunehmenden Wahlen. 3Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält. 4Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, bei Wahlen entscheidet das Los.
(4) 1Ein Mitglied darf in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. 2Dies gilt jedoch nicht für Wahlen.
(5) Über die Beschlüsse und über die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2018 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
28.12.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften | 22.12.2010 |
Rechtsprechung zu § 88 BRAO
17 Entscheidungen zu § 88 BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19
Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger ...
- VG Hamburg, 25.01.2021 - 17 K 4140/20
Antrag auf Feststellung, dass ein Beschlussantrag angenommen worden ist
- AG Frankfurt/Main, 03.03.2023 - 993 Cs 41/23
Führerschein(formular), Einziehung, zusätzliche Verfahrensgebühr, Gegenstandswert
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 31.08.2016 - 7 E 462/16
Verweisung eines anwaltlichen Verwaltungsstreitverfahrens an den ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 4 A 3023/15
Fortsetzen der Mitgliedschaft eines Rechtsanwalts als freiwillige Mitgliedschaft ...
- AGH Thüringen, 04.02.2003 - AGH 12/01
Nichtigkeit einer Bestimmung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer ...
- AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
- BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88
Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang
- BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92
Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung