Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil VIII - Schlussvorschriften (§§ 94 - 102b) |
(1) Bereits begonnene Verfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen.
(2) Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ergangenen Entscheidungen richtet sich nach den bisher geltenden Vorschriften.
(3) Fristen, deren Lauf vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen hat, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften berechnet.
(4) Für die Erstattung von Kosten im Vorverfahren gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, wenn das Vorverfahren vor Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht abgeschlossen worden ist.
angelegenheiten § 96Überleitung von Verfahren § 97(weggefallen) § 98(weggefallen) § 99(weggefallen) § 100Landesgesetzliche Regelungen § 101Stadtstaatenklausel § 102Übergangsvorschrift zu § 53 § 102aÜbergangsregelung für die Durchführung von Verwaltungsverfahren § 102bÜbergangsvorschrift zu den §§ 72 bis 78
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Rechtsprechung zu § 96 BVwVfG
78 Entscheidungen zu § 96 BVwVfG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines ...
- BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 4 E 141/19
Bemessung des Streitwerts nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 4 E 300/19
Bemessung des Streitwerts nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11
Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung, ...
- VG Schwerin, 23.05.2017 - 7 B 1150/16
DWD unterliegt im Streit um Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb des 15 ...
- OVG Hamburg, 04.06.2020 - 1 E 1/19
Plangenehmigung für Änderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Vorfeldes ...
- FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23
Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 18/14
Regelleistungsvolumen - Praxisbesonderheit - Orthopädin mit ...
- VG Köln, 24.02.2026 - 14 K 4857/23
Querverweise
Auf § 96 BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)