Baugesetzbuch
| 3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) |
| 1. Teil - Wertermittlung (§§ 192 - 199) |
(1) 1Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen einholen, die Angaben über das Grundstück und, wenn das zur Ermittlung von Geldleistungen im Umlegungsverfahren, von Ausgleichsbeträgen und von Enteignungsentschädigungen erforderlich ist, über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. 2Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. 3Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. 4Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden.
(2) 1Alle Gerichte und Behörden haben dem Gutachterausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten. 2Die Finanzbehörden erteilen dem Gutachterausschuss auf Ersuchen Auskünfte über Grundstücke, soweit ihnen die Verhältnisse der Grundstücke bekannt sind und dies zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen und Enteignungsentschädigungen sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte erforderlich ist. 3Die Auskunftspflicht besteht nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 20.09.2013 | Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts | 11.06.2013 |
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Rechtsprechung zu § 197 BauGB
20 Entscheidungen zu § 197 BauGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 31.07.2026 - 101 VA 43/26
Amtshilfe, Akteneinsicht, Datenschutz, Datenübermittlung, Anonymisierung, ...
Zum selben Verfahren:
- LG Augsburg, 12.02.2026 - 33 O 3948/24
Amtshilfe, Gutachterausschuss, Pflichtteilsstreitigkeit, Privatgutachten, ...
- LG Augsburg, 12.02.2026 - 33 O 3948/24
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2026 - 4 K 1215/21
Anwendung des Vergleichswertverfahrens und Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
- VG Sigmaringen, 30.01.2014 - 2 K 2218/12
Personen nach § 197 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Reichweite der Auskunftspflicht
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
- FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19
Zutreffende erbsteuerrechtliche Feststellung des Grundbesitzwerts für ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 11.03.2026 - II R 6/23
Richterliche Kontrolle der Feststellungen der Gutachterausschüsse im ...
- BFH, 11.03.2026 - II R 6/23
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2025 - L 2 BA 347/25
- VGH Hessen, 24.06.2025 - 5 A 1564/21
Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsabgaben
§ 197 BauGB in Nachschlagewerken
- § 197 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gutachterausschuss