Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Börsengesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe (§§ 1 - 22b)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BoersG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BörsG (https://dejure.org/gesetze/BoersG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BörsG
__paste_bez__ __paste_norm__ Börsengesetz (https://dejure.org/gesetze/BoersG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Börsengesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 22a

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) vom 04.02.2026 (BGBl. I Nr. 33) mit Wirkung vom 10.02.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
10.02.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz)04.02.2026BGBl. I Nr. 33
03.01.2018
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)23.06.2017BGBl. I S. 1693

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 22a BörsG

Entscheidung zu § 22a BörsG in unserer Datenbank:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht