Börsengesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe (§§ 1 - 22b) |
(1) 1Die Börsenaufsichtsbehörde hat darauf hinzuwirken, dass die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden. 2Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Handels-, Informations- und Abwicklungssystemen und sonstigen börsenbezogenen Dienstleistungseinrichtungen sowie deren Nutzung.
(2) 1Die Zuständigkeit der Kartellbehörden bleibt unberührt. 2Die Börsenaufsichtsbehörde unterrichtet die zuständige Kartellbehörde bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. 3Diese unterrichtet die Börsenaufsichtsbehörde nach Abschluss ihrer Ermittlungen über das Ergebnis der Ermittlungen.
behörde § 3aAufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichts-
behörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/2365 § 3bMeldung von Verstößen § 3cAbberufungsverlangen beim Börsenträger § 3dAbberufungsverlangen bei der Börse § 4Erlaubnis § 4aGeschäftsleitung des Börsenträgers § 4bVerwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers § 5Pflichten des Börsenträgers § 6Inhaber bedeutender Beteiligungen § 7Handelsüberwachungs-
stelle § 8Zusammenarbeit § 9Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften § 10Verschwiegenheits-
pflicht § 11Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen § 12Börsenrat § 13Wahl des Börsenrates § 14(weggefallen) § 15Leitung der Börse § 16Börsenordnung § 17Gebühren und Entgelte § 18Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen § 19Zulassung zur Börse § 19aVerantwortung des Handelsteilnehmers für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern § 20Sicherheits-
leistungen § 21Externe Abwicklungssysteme § 22Sanktionsausschuss § 22a(weggefallen) § 22bVerarbeitung personenbezogener Daten
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Rechtsprechung zu § 9 BörsG
17 Entscheidungen zu § 9 BörsG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12
Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche ...
Zum selben Verfahren:
- VG Frankfurt/Main, 12.02.2009 - 1 K 1791/08
Mitwirkung von Skontroführern an der Normsetzung des Börsenrates; Kompensation ...
- VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09
Zuteilung von Aktien-Skontren
- VG Frankfurt/Main, 12.02.2009 - 1 K 1791/08
- VG Frankfurt/Main, 28.10.2002 - 9 E 551/02
Wertpapierbörse; Sanktionsbefugnis; Richtlinien für den Freiverkehr; ...
- OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10
Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess; ...
- VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
Vereinbarkeit der zu veröffentlichen Quartalsberichte börsennotierter ...
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2004 - 9 E 3418/03
Sanktionsausschuss; VERWEIS; kaufmännisches Vertrauen im Börsenhandel
- VG Frankfurt/Main, 05.04.2004 - 9 E 3567/02
Sanktion durch börsenrechtlichen Sanktionsausschuss
- VG Frankfurt/Main, 25.02.2002 - 9 E 3090/00
Handelsbedingungen der Börse für Eurex
- VG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 1 E 3436/06
Zur Sanktionierung eines Handelsteilnehmers (Skontroführers) wegen fehlerhaften ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 9 BörsG:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Kartellbehörden
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 48 ff. (Zuständigkeit)