Designgesetz
| Abschnitt 9 - Verfahren in Designstreitsachen (§§ 52 - 54) |
(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Designstreitsachen), sind die Landgerichte mit Ausnahme der Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit nach § 33 ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.
(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Designstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren dient. 2Die Landesregierungen können diese Ermächtigungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Die Länder können durch Vereinbarung den Designgerichten eines Landes obliegende Aufgaben ganz oder teilweise dem zuständigen Designgericht eines anderen Landes übertragen.
(4) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Designstreitsache entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10.10.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2014 | Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz | 10.10.2013 | |
| 01.07.2004 | Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) | 05.05.2004 |
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Rechtsprechung zu § 52 DesignG
25 Entscheidungen zu § 52 DesignG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 24.05.2023 - 6 W 74/22
Kosten für Patentanwalt auch in Designsache nur, wenn Beauftragung erforderlich ...
- LG Düsseldorf, 06.02.2026 - 38 O 243/23
1N Telecom GmbH
- OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20
Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Designsachen
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 802/22
Designnichtigkeitssache - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ...
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 803/22
Designnichtigkeitssache - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ...
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 804/22
Designnichtigkeitssache - Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ...
- BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15
Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen ...
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 805/22
- KG, 30.07.2018 - 19 W 149/17
Erstattung der Kosten des hinzugezogenen Patentanwalts in einer ...
- BGH, 09.05.2019 - I ZB 83/18
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit eines durch die Mitwirkung eines ...
Querverweise
Auf § 52 DesignG verweisen folgende Vorschriften:
- Designgesetz (DesignG)
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- § 63 (Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen)