Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/FStrPrivFinG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ FStrPrivFinG (https://dejure.org/gesetze/FStrPrivFinG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ FStrPrivFinG
__paste_bez__ __paste_norm__ Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/FStrPrivFinG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 10
Nachweis und Kontrolle der Mautgebührenentrichtung

(1) 1Auf Verlangen des Privaten hat der Schuldner die ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr nachzuweisen. 2Hat der Schuldner im Voraus die Mautgebühr entrichtet und hierüber Belege erhalten, so hat er diese bei der Benutzung mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle befugten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(2) Hat der Schuldner die Mautgebühr nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet, darf der Private die Kontrolldaten zum Zweck der Vollstreckung der Mautgebühr, der Einziehung der Mautgebühr oder zur Erstellung des Gebührenbescheids verarbeiten.

Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626), in Kraft getreten am 26.11.2019 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
26.11.2019
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)20.11.2019BGBl. I S. 1626

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 10 FStrPrivFinG

3 Entscheidungen zu § 10 FStrPrivFinG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 10 FStrPrivFinG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht