Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341)   
   Abschnitt 3 - Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen (§§ 340 - 341)   
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Textdarstellung

  

§ 340
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind

1. Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
2. Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
3. sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,

soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2023
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts04.05.2021BGBl. I S. 882

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