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Grundbuchordnung
| 5. Abschnitt - Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen (§§ 82 - 115) |
| III. Klarstellung der Rangverhältnisse (§§ 90 - 115) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 111 GBO
Entscheidung zu § 111 GBO in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 19.01.2011 - 5 Wx 70/10
Nachweis der Vertretungsmacht als eine Voraussetzung für die ...
Querverweise
Auf § 111 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Das Grundbuchblatt
- § 10
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 2. Grundbuchsachen
- § 70 (Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse)