Gerichts- und Notarkostengesetz
Kapitel 1 - Vorschriften für Gerichte und Notare (§§ 1 - 54) |
Abschnitt 3 - Sicherstellung der Kosten (§§ 11 - 17) |
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__paste_bez____paste_norm__ Gerichts- und Notarkostengesetz (https://dejure.org/gesetze/GNotKG/__paste_norm__.html)
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§ 11Zurückbehaltungs-
recht § 12Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten § 13Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren § 14Auslagen des Gerichts § 15Abhängigmachung bei Notarkosten § 16Ausnahmen von der Abhängigmachung § 17Fortdauer der Vorschusspflicht
recht § 12Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten § 13Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren § 14Auslagen des Gerichts § 15Abhängigmachung bei Notarkosten § 16Ausnahmen von der Abhängigmachung § 17Fortdauer der Vorschusspflicht