Gerichts- und Notarkostengesetz
Kapitel 1 - Vorschriften für Gerichte und Notare (§§ 1 - 54) |
Abschnitt 3 - Sicherstellung der Kosten (§§ 11 - 17) |
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Rechtsprechung zu § 17 GNotKG
Entscheidung zu § 17 GNotKG in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 27.11.2017 - 17 W 882/17
Notargebühren bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens