Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 1 - Vergabeverfahren (§§ 97 - 154) |
Abschnitt 3 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (§§ 136 - 154) |
Unterabschnitt 3 - Vergabe von Konzessionen (§§ 148 - 154) |
1Konzessionsgeber geben die Absicht bekannt, eine Konzession zu vergeben. 2Auf die Veröffentlichung der Konzessionsvergabeabsicht darf nur verzichtet werden, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes zulässig ist. 3Im Übrigen dürfen Konzessionsgeber das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen vorbehaltlich der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung zu den Einzelheiten des Vergabeverfahrens frei ausgestalten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vergabeverfahren § 153Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 154Sonstige anwendbare Vorschriften
Rechtsprechung zu § 151 GWB
6 Entscheidungen zu § 151 GWB in unserer Datenbank:
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 VK 5/23
Konzession erfordert Beschaffungsbezug!
- VK Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 VK LSA 16/18
Vergabe einer Konzession: Beachtlichkeit einer Rüge; freie Ausgestaltung des ...
- VK Rheinland, 12.03.2018 - VK K 2/18
Spielhallenkonzession ist kein öffentlicher Auftrag!
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18
Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!
- OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18
- VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21
Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!
- OLG Schleswig, 16.09.2021 - 54 Verg 1/21
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Ausschreibung einer ...
Querverweise
Auf § 151 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Vergabe von Konzessionen
- § 153 (Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen)