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Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung der Mitgliedschaft (§§ 65 - 77a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Genossenschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GenG/__paste_norm__.html)
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§ 65Kündigung des Mitglieds
§ 66Kündigung durch Gläubiger
§ 66aKündigung im Insolvenzverfahren
§ 67Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes
§ 67aAußerordentliches Kündigungsrecht
§ 67bKündigung einzelner Geschäftsanteile
§ 67cKündigungsausschluss bei Wohnungs-
genossenschaften § 68Ausschluss eines Mitglieds § 69Eintragung in die Mitgliederliste § 70- § 72 (weggefallen) § 73Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied § 74(weggefallen) § 75Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft § 76Übertragung des Geschäftsguthabens § 77Tod des Mitglieds § 77aAuflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
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genossenschaften § 68Ausschluss eines Mitglieds § 69Eintragung in die Mitgliederliste § 70- § 72 (weggefallen) § 73Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied § 74(weggefallen) § 75Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft § 76Übertragung des Geschäftsguthabens § 77Tod des Mitglieds § 77aAuflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
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