Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 3 - Objektplanung (§§ 32 - 47) |
Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerke (§§ 40 - 43) |
(1) 1§ 33 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. 2Die Leistungen für Ingenieurbauwerke sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 43 bewertet:
3Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt. 4Abweichend von der Bewertung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent, wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 8 Prozent bewertet.
(2) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.
(3) Die Teilnahme an bis zu fünf Erläuterungs- oder Erörterungsterminen mit Bürgern und Bürgerinnen oder politischen Gremien, die bei Leistungen nach Anlage 12 anfallen, sind als Leistungen mit den Honoraren nach § 43 abgegolten.
Rechtsprechung zu § 42 HOAI 2009
11 Entscheidungen zu § 42 HOAI 2009 in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18
Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 23.01.2019 - 14 U 13/18
Kein Umbauzuschlag auf Freianlagen!
- OLG Celle, 23.01.2019 - 14 U 13/18
- OLG Brandenburg, 04.03.2004 - 12 U 130/03
Zur Frage, ob sich eine Gemeinde auf Unwirksamkeit eines Architektenvertrages ...
- OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 12 U 28/21
Ingenieurhonorar für die Planung einer Abwasseranlage; Kostenvorschussanspruch ...
- VK Düsseldorf, 13.10.2005 - VK-23/05
Zum Auslobungsverfahren u. Überschreiten des Schwellenwertes
- VK Brandenburg, 03.04.2012 - VK 5/12
VOF-Verfahren: Änderungen an Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss!
- VK Nordbayern, 08.10.2013 - 21.VK-3194-32/13
Schwellenwert richtet sich nach ordnungsgemäßer Schätzung
- VK Niedersachsen, 28.06.2013 - VgK-18/13
Vergabe der Objektplanung und Tragwerksplanung für das Tunnelbauwerk hinsichtlich ...
- OLG Brandenburg, 19.12.2011 - Verg W 17/11
Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Zulässigkeit nachträglicher ...
- OLG Köln, 04.11.2015 - 11 U 48/14
Vereinbarter Kostenrahmen ist einzuhalten!