Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.
Hinterlegungsordnung
4. Abschnitt - Herausgabe (§§ 12 - 18) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Hinterlegungsordnung (https://dejure.org/gesetze/HintO/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 18 HintO
5 Entscheidungen zu § 18 HintO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 08.12.2023 - 102 VA 22/23
Aufhebung eines Herausgabebescheids über in Verwahrung genommenes Geld
- OLG Frankfurt, 03.01.2006 - 20 VA 8/05
Hinterlegung: Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei ...
- OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 VA 1/06
Anfechtung von Justizverwaltungsakten in Hinterlegungssachen: Zulässigkeit eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 VA 1/06
Niederschlagung von Gerichtsgebühren
- OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 VA 1/06
- OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 U 31/14
Ungerechtfertigte Bereicherung: Prätendentenstreit um die Freigabe eines ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 18 HintO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)