Infektionsschutzgesetz

   4. Abschnitt - Verhütung übertragbarer Krankheiten (§§ 15a - 23a)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 20b

(weggefallen)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10.12.2021 (BGBl. I S. 5162), in Kraft getreten am 08.04.2023 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
08.04.2023
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie10.12.2021BGBl. I S. 5162
01.01.2023
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften20.12.2022BGBl. I S. 2560
17.09.2022
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-1916.09.2022BGBl. I S. 1454
12.12.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie10.12.2021BGBl. I S. 5162

Querverweise

Auf § 20b IfSG verweisen folgende Vorschriften:

    Infektionsschutzgesetz (IfSG) 
      Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen
        § 5 (Epidemische Lage von nationaler Tragweite)
     
      Verhütung übertragbarer Krankheiten
        § 20c (Durchführung von Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apotheker)
Was ist das?

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