Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Infektionsschutzgesetz
| 9. Abschnitt - Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§§ 44 - 53a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Infektionsschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/IfSG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 44Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 45Ausnahmen
§ 46Tätigkeit unter Aufsicht
§ 47Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 48Rücknahme und Widerruf
§ 49Anzeigepflichten
§ 50Veränderungsanzeige
§ 50aLaborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungs-
ermächtigung § 51Aufsicht § 52Abgabe § 53Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge § 53aVerfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
Neu Gesamtansicht
ermächtigung § 51Aufsicht § 52Abgabe § 53Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge § 53aVerfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 48 IfSG
2 Entscheidungen zu § 48 IfSG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 23.03.2026 - 20 CS 26.104
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Widerruf der öffentlichen Bestellung ...
- VG Augsburg, 27.03.2026 - Au 9 S 26.956
Coronavirus, SARS-CoV-2, Schädlingsbekämpfung, Ratte, Entseuchung, ...
Querverweise
Auf § 48 IfSG verweisen folgende Vorschriften:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Übergangsvorschriften
- § 77 (Übergangsvorschriften)