Infektionsschutzgesetz
| 12. Abschnitt - Entschädigung in besonderen Fällen (§§ 56 - 67) |
1Entschädigungsberechtigte im Sinne des § 56 Absatz 1 und 1a, die der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- sowie der sozialen Pflegeversicherung nicht unterliegen, haben gegenüber dem nach § 66 Absatz 1 Satz 1 zur Zahlung verpflichteten Land einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang. 2In den Fällen, in denen sie Netto-Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus einer Tätigkeit beziehen, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, mindert sich der Anspruch nach Satz 1 in dem Verhältnis dieses Einkommens zur ungekürzten Entschädigung.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.11.2020 | Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 18.11.2020 | |
| 30.03.2020 | Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 27.03.2020 |
erstattung § 59Arbeits- und sozialrechtliche Sondervorschriften § 60(weggefallen) § 61(weggefallen) § 62(weggefallen) § 63(weggefallen) § 64(weggefallen) § 65Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen § 66Zahlungs-
verpflichteter § 67Pfändung
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Rechtsprechung zu § 58 IfSG
58 Entscheidungen zu § 58 IfSG in unserer Datenbank:
- VG Bayreuth, 17.01.2022 - B 7 K 21.425 Corona
Verdienstausfallentschädigung bei Selbstständigen, Einkommen aus mehreren ...
- VGH Bayern, 09.01.2025 - 20 B 23.1456 Corona
Verdienstausfallentschädigung eines selbstständigen Heilpraktikers für ...
- VGH Bayern, 07.12.2023 - 20 BV 23.90
Aufwendungserstattung für soziale Sicherung als Annexanspruch
Zum selben Verfahren:
- VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638
Entschädigung einer Selbstständigen nach dem IfSG wegen Corona-Quarantäne
- VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638
- VG Würzburg, 26.09.2022 - W 8 K 22.815 Corona
Verdienstausfallentschädigung, selbständige Einzelunternehmerin, deutsche ...
- VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21 Corona
Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für Verdienstausfallentschädigung
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 1 L 16.21 Corona
Rechtsweg für Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 1 L 16.21 Corona
- VG München, 09.12.2021 - M 26b K 21.2263 Corona
Anspruch auf Entschädigung wegen Betriebsschließung durch Lockdown, keine analoge ...
- LAG Hamm, 05.05.2023 - 14 Ta 368/22 Corona
Vergütung für geleistete Arbeit eines Arbeitnehmers als ein ...
- LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22 Corona
Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach § ...
Querverweise
Auf § 58 IfSG verweisen folgende Vorschriften:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Entschädigung in besonderen Fällen
- § 66 (Zahlungsverpflichteter)
- Rechtsweg und Kosten
- § 68 (Rechtsweg)
- Übergangsvorschriften
- § 77 (Übergangsvorschriften)