Infektionsschutzgesetz
14. Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 73 - 76) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr
1. | entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder | |
2. | entgegen § 22a Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig bescheinigt. |
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert.
(3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich
1. | eine in § 74 Absatz 2 oder § 75a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete nicht richtige Dokumentation, | |
2. | eine in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung oder | |
3. | eine in Absatz 2 bezeichnete Dokumentation |
zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18.03.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
19.03.2022 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften | 18.03.2022 | |
24.11.2021 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 22.11.2021 | |
01.06.2021 | Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze | 28.05.2021 |
Rechtsprechung zu § 75a IfSG
13 Entscheidungen zu § 75a IfSG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 31.05.2022 - 1 Ss 6/22 Corona
Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke
- BayObLG, 03.06.2022 - 207 StRR 155/22 Corona
In Apotheke vorgelegter Impfpass: § 277 StGB a.F. steht zu § 267 Abs. 1 StGB im ...
- LG Magdeburg, 08.09.2022 - 21 Qs 54/22 Corona
Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Vorschriften des IfSG
- OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22 Corona
Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke
- ArbG Koblenz, 04.05.2022 - 7 Ca 20/22 Corona
Außerordentliche Kündigung - gefälschter Impfausweis - 3-G-Nachweis - ...
- LG Lüneburg, 16.12.2021 - 111 Qs 76/21 Corona
Fälschung von Impfausweis
- LG Siegen, 30.11.2021 - 10 Qs 116/21 Corona
Durchsuchung; gefälschter Impfausweis
- LG Osnabrück, 26.10.2021 - 3 Qs 38/21 Corona
Gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorzeigen ist nicht strafbar
- LG Hechingen, 13.12.2021 - 3 Qs 77/21 Corona
Strafbarkeitslücke bis zum 24. November 2021 bezüglich der Vorlage gefälschter ...
- LG München I, 29.03.2022 - 12 Qs 7/22 Corona
Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke - keine Strafbarkeit ...
Querverweise
Auf § 75a IfSG verweisen folgende Vorschriften:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 75a (Weitere Strafvorschriften)