Insolvenzordnung
| 5. Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) |
| 1. Abschnitt - Feststellung der Forderungen (§§ 174 - 186) |
(1) Ist eine Forderung vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden, so bleibt es dem Gläubiger überlassen, die Feststellung gegen den Bestreitenden zu betreiben.
(2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Bestreitenden, den Widerspruch zu verfolgen.
(3) 1Das Insolvenzgericht erteilt dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle. 2Im Falle des Absatzes 2 erhält auch der Bestreitende einen solchen Auszug. 3Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt; hierauf sollen die Gläubiger vor dem Prüfungstermin hingewiesen werden.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 179 InsO
715 Entscheidungen zu § 179 InsO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 28.01.2026 - 101 Kap 1/22
Tabellenfeststellungsklage, Musterverfahrensfähigkeit, Insolvenzverfahren, ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 28.02.2025 - 101 Kap 1/22
Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren
- BayObLG, 28.02.2025 - 101 Kap 1/22
- OLG Hamm, 24.02.2021 - 8 U 2/20
Widerspruch gegen eine Insolvenzforderung; Negative Feststellungsklage eines ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2023 - L 1 BA 35/21
Prüfbescheid - Insolvenzforderung - Vorrang des Insolvenzverfahrens
- OLG Koblenz, 02.06.2026 - 3 U 904/24
Befugnis des Gläubigers zur Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach ...
- OLG München, 17.09.2024 - 5 U 7318/22
Stellung von Wirecard-Aktionären im Insolvenzverfahren
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.11.2025 - IX ZR 127/24
Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen ...
- BGH, 13.11.2025 - IX ZR 127/24
- OLG München, 22.12.2017 - 13 U 1785/15
Vorhergehende Forderungsanmeldung ist Sachurteilsvoraussetzung für ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 15.11.2017 - 13 U 1785/15
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
- OLG München, 15.11.2017 - 13 U 1785/15
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 179 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- Feststellung der Forderungen
- § 174 (Anmeldung der Forderungen) (zu § 179 III 3, 2. HS)