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__paste_bez____paste_norm__ Jugendfreiwilligendienstegesetz (https://dejure.org/gesetze/JFDG/__paste_norm__.html)
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§ 1Förder-
voraussetzungen § 2Freiwillige § 3Freiwilliges soziales Jahr § 4Freiwilliges ökologisches Jahr § 5Jugend-
freiwilligendienste im Inland § 6Jugendfreiwilligen-
dienst im Ausland § 7Kombinierter Jugendfreiwilligen-
dienst § 8Zeitliche Ausnahmen § 9Förderung § 10Träger § 11Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis § 12Datenschutz § 13Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutz-
rechtlicher Bestimmungen § 14Übergangsregelung § 15Übergangsregelung (weggefallen)
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voraussetzungen § 2Freiwillige § 3Freiwilliges soziales Jahr § 4Freiwilliges ökologisches Jahr § 5Jugend-
freiwilligendienste im Inland § 6Jugendfreiwilligen-
dienst im Ausland § 7Kombinierter Jugendfreiwilligen-
dienst § 8Zeitliche Ausnahmen § 9Förderung § 10Träger § 11Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis § 12Datenschutz § 13Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutz-
rechtlicher Bestimmungen § 14Übergangsregelung § 15Übergangsregelung (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 13 JFDG
Entscheidung zu § 13 JFDG in unserer Datenbank:
- BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"