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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres vom 06.05.2019
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
11.05.2019 | Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres | 06.05.2019 |
§ 1Förder-
voraussetzungen § 2Freiwillige § 3Freiwilliges soziales Jahr § 4Freiwilliges ökologisches Jahr § 5Jugend-
freiwilligendienste im Inland § 6Jugendfreiwilligen-
dienst im Ausland § 7Kombinierter Jugendfreiwilligen-
dienst § 8Zeitliche Ausnahmen § 9Förderung § 10Träger § 11Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis § 12Datenschutz § 13Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutz-
rechtlicher Bestimmungen § 14(weggefallen) § 15Übergangsregelung (weggefallen)
voraussetzungen § 2Freiwillige § 3Freiwilliges soziales Jahr § 4Freiwilliges ökologisches Jahr § 5Jugend-
freiwilligendienste im Inland § 6Jugendfreiwilligen-
dienst im Ausland § 7Kombinierter Jugendfreiwilligen-
dienst § 8Zeitliche Ausnahmen § 9Förderung § 10Träger § 11Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis § 12Datenschutz § 13Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutz-
rechtlicher Bestimmungen § 14(weggefallen) § 15Übergangsregelung (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 15 JFDG
2 Entscheidungen zu § 15 JFDG in unserer Datenbank:
- BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - ...
- ArbG Lübeck, 08.09.2008 - 6 Ca 2077b/08