(1) Das freiwillige soziale Jahr wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports.
(2) 1Das freiwillige soziale Jahr wird pädagogisch begleitet. 2Die pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach § 10 zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres vom 06.05.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 11.05.2019 | Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres | 06.05.2019 |
voraussetzungen § 2Freiwillige § 3Freiwilliges soziales Jahr § 4Freiwilliges ökologisches Jahr § 5Jugend-
freiwilligendienste im Inland § 6Jugendfreiwilligen-
dienst im Ausland § 7Kombinierter Jugendfreiwilligen-
dienst § 8Zeitliche Ausnahmen § 9(weggefallen) § 10Träger § 11Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis § 12Datenschutz § 13Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutz-
rechtlicher Bestimmungen § 13aUrlaub § 14(weggefallen) § 15Übergangsregelung (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 3 JFDG
19 Entscheidungen zu § 3 JFDG in unserer Datenbank:
- FG Nürnberg, 09.01.2023 - 3 K 782/22
Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17
Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einführungsseminar zu einem Freiwilligen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R
(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Freiwilliges ...
- BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R
- BFH, 24.06.2020 - V R 21/19
Umsatzsteuerfreie Leistungserbringung beim Jugendfreiwilligendienst
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 17.12.2018 - 1 K 2306/17
Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Überlassung von Freiwilligen im ...
- FG Hessen, 17.12.2018 - 1 K 2306/17
- FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14
Mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Inland während ...
- SG Freiburg, 27.09.2023 - S 16 BA 1671/21
Zur Zeitgeringfügigkeit einer Beschäftigung unter Berücksichtigung eines zuvor im ...
- OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17
Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2024 - L 7 SO 2949/24
- MAVG der Nordkirche, 29.08.2012 - 2 KG 22/11