Justizverwaltungskostengesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5a) |
(1) Kosten werden nach der Anlage zu diesem Gesetz erhoben.
(2) 1Bei Rahmengebühren setzt die Justizbehörde, die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt, die Höhe der Gebühr fest. 2Sie hat dabei insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, Umfang und Schwierigkeit der Amtshandlung sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kostenschuldners zu berücksichtigen.
(3) 1Bei der Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrags kann die Justizbehörde dem Antragsteller eine Gebühr bis zur Hälfte der für die Vornahme der Amtshandlung bestimmten Gebühr auferlegen, bei Rahmengebühren jedoch nicht weniger als den Mindestbetrag. 2Das Gleiche gilt für die Bestätigung der Ablehnung durch die übergeordnete Justizbehörde.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 4 JVKostG
34 Entscheidungen zu § 4 JVKostG in unserer Datenbank:
- VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 20 K 6392/18
Datenschutz-Grundverordnung, Auskunft, Kopie, unentgeltlich, kostenlos, Klausuren
- OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
- BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21
Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel: Aus dem elektronisch geführten ...
- OLG Hamburg, 01.10.2018 - 2 W 98/17
Gerichtszuständigkeit bei gebührenpflichtigem Auskunftsbegehren
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 27.10.2017 - 314 T 59/17
Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für eine Auskunft
- LG Hamburg, 27.10.2017 - 314 T 59/17
- OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 25 W 23/18
Keine Gebühr nach §§ 1 Abs. 1 JKostG HE, 1 Abs. 2 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV zu § ...
- OLG Celle, 26.03.2018 - 2 W 54/18
Kosten der Erteilung eines Negativattestes in Nachlasssachen in Niedersachsen
- OLG Bremen, 15.09.2017 - 5 W 26/17
- OLG Hamm, 07.07.2017 - 25 W 119/17
Gebühren des Nachlassgerichts für die Auskunft, dass über den betreffenden ...
- OLG Düsseldorf, 22.11.2019 - 6 WF 231/19
Festsetzung von Auslagen und eines Honorars für eine Umgangspflegerin
Querverweise
Auf § 4 JVKostG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
- Anlage
- Anlage ((zu § 4 Absatz 1) - Kostenverzeichnis)