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Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug
| Abschnitt 4 - Verkehr mit der Außenwelt (§§ 12 - 21) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ JVollzGB II (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/__paste_norm__.html)
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§ 12Pflege sozialer Beziehungen
§ 13Verbot von Besuchen
§ 14Überwachung von Besuchen
§ 15Besuche bestimmter Personen
§ 16Recht auf Schriftwechsel
§ 17Überwachung des Schriftwechsels
§ 18Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
§ 19Anhalten von Schreiben
§ 20Telefongespräche
§ 20aAndere Formen der Telekommunikation
§ 21Pakete
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Querverweise
Auf § 13 JVollzGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (JVollzGB II)
- Junge Untersuchungsgefangene
- § 74 (Verkehr mit der Außenwelt)