Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
Teil I - Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (§§ 1 - 8e) |
Abschnitt 2 - Amtshilfe (§§ 4 - 8) |
(1) Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie
(2) 1Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn
1. | sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist; | |
2. | durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden. |
2Die ersuchte Behörde ist insbesondere zur Vorlage von Urkunden oder Akten sowie zur Erteilung von Auskünften nicht verpflichtet, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheimgehalten werden müssen.
(3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
(4) Die ersuchte Behörde darf die Hilfe nicht deshalb verweigern, weil sie das Ersuchen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen oder weil sie die mit der Amtshilfe zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig hält.
(5) 1Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. 2Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.
Rechtsprechung zu § 5 LVwVfG
13 Entscheidungen zu § 5 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 1024/21
Rechtsweg für Klage gegen im Wege der Amtshilfe geleistete polizeiliche Maßnahme ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990 - 1 S 282/90
Amtshilfeverweigerung mit der Begründung, daß zugrundeliegende Verfahren sei ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 10 S 15/96
Übermittlung von Patientendaten durch Gesundheitsämter im Rahmen der Amtshilfe
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 20.01.1995 - 18 K 28/93
Verpflichtung eines Staatlichen Gesundheitsamts zur Amtshilfe; Rechtliche ...
- VG Stuttgart, 20.01.1995 - 18 K 28/93
- VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
Kostenerstattungsanspruch der Katastrophenschutzbehörde nur bei Kenntnis vom ...
- VG Stuttgart, 16.08.1999 - 4 K 2115/99
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
Cannabiskonsum - regelmäßiger Konsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99
Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung
- OLG Stuttgart, 29.05.2019 - 4 U 180/17
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch eines privaten Verlagsunternehmens ...
- VG Stuttgart, 17.07.2002 - 3 K 396/02
Fahrerlaubnisentziehung; Verletzung der Anhörungspflicht und ...
Querverweise
Auf § 5 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Europäische Verwaltungszusammenarbeit
- § 8a (Grundsätze der Hilfeleistung)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 4 (Vollstreckungsbehörde, Zuständigkeit für Vollstreckungshilfe)
Redaktionelle Querverweise zu § 5 LVwVfG:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 3b (Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) (zu § 5 II 2)