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__paste_bez____paste_norm__ LVwZG (https://dejure.org/gesetze/LVwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ LVwZG
__paste_bez____paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/LVwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg
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Textdarstellung

  

§ 13
Verwaltungsvorschriften

(1) Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Innenministerium.

(2) Die zur Durchführung des § 12 erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Justizministerium.

Rechtsprechung zu § 13 LVwZG

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