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https://dejure.org/gesetze/LVwZG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ LVwZG (https://dejure.org/gesetze/LVwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ LVwZG
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/LVwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 13
Verwaltungsvorschriften

(1) Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Innenministerium.

(2) Die zur Durchführung des § 12 erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Justizministerium.

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Rechtsprechung zu § 13 LVwZG

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