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Rettungsdienstgesetz
| Siebter Abschnitt - Aufsicht, Datenschutz (§§ 47 - 58) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Rettungsdienstgesetz (https://dejure.org/gesetze/RDG_/__paste_norm__.html)
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§ 47Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse und über die Leistungsträger nach § 3 Absatz 1
§ 48Fachaufsicht über den rettungsdienstlichen Teil der Integrierten Leitstellen
§ 49Allgemeine Grundsätze für die Information über die Datenverarbeitung und für die Garantie zum Schutz personenbezogener Daten
§ 50Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer
§ 51Datenverarbeitung bei der Einbindung von Helfer-
vor-
Ort-
Systemen und bei der Einbindung von smartphonebasiert alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern § 52Datenverarbeitung durch die Notärztlichen Standortleitungen und die Notärztinnen und Notärzte § 53Datenverarbeitung durch die Zentrale Stelle nach § 9 § 54Datenverarbeitung durch die Bereichsausschüsse § 55Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörden § 56Datenverarbeitung durch die Integrierten Leitstellen § 57Datenspeicherung durch die Integrierten Leitstellen § 58Datenverarbeitung beim Betrieb des Online-Portals nach § 9 Absatz 1 Nummer 2
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Ort-
Systemen und bei der Einbindung von smartphonebasiert alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern § 52Datenverarbeitung durch die Notärztlichen Standortleitungen und die Notärztinnen und Notärzte § 53Datenverarbeitung durch die Zentrale Stelle nach § 9 § 54Datenverarbeitung durch die Bereichsausschüsse § 55Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörden § 56Datenverarbeitung durch die Integrierten Leitstellen § 57Datenspeicherung durch die Integrierten Leitstellen § 58Datenverarbeitung beim Betrieb des Online-Portals nach § 9 Absatz 1 Nummer 2
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Querverweise
Auf § 48 RDG verweisen folgende Vorschriften:
- Rettungsdienstgesetz (RDG)
- Aufsicht, Datenschutz
- Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
- § 59 (Ordnungswidrigkeiten)