Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Dreizehntes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 408 - 456) |
| Zweiter Abschnitt - Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben (§§ 417 - 421g) |
(1) Die Bundesagentur für Arbeit ist bis zum 31. Dezember 2025 berechtigt, Daten über die Höhe des dem Arbeitgeber für seine Beschäftigten ausgezahlten Kurzarbeitergeldes für die Monate November und Dezember 2020 sowie über die Höhe der dem Arbeitgeber für den gleichen Zeitraum erstatteten Sozialversicherungsbeiträge an die Bewilligungsstellen der Länder für die November- und Dezemberhilfen zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch durch Verdachtsprüfungen und Stichprobenkontrollen zu übermitteln, indem sie diese Daten zum automatisierten Abruf aus ihrem Datenbestand bereitstellt.
(2) § 79 Absatz 2 bis 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
Vorschrift eingefügt durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) vom 20.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) | 20.12.2022 |
freiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt § 421Förderung der Teilnahme an Sprachkursen § 421aArbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarkt-
programms Flüchtlings-
integrations-
maßnahmen § 421bErprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland § 421cVorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit § 421dVorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld § 421eVorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union § 421fÜbermittlung von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld § 421gVorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland
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Rechtsprechung zu § 421f SGB III
43 Entscheidungen zu § 421f SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 49/16
Ermessen der Arbeitsagentur bei der Bewilligung des Eingliederungszuschusses
- BSG, 15.07.2014 - B 11 AL 134/13 B
- SG Duisburg, 12.05.2010 - S 41 (36) AS 10/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Sachsen, 16.05.2012 - L 1 AL 31/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2015 - L 18 AL 276/14
Eingliederungszuschuss - Aufstellung und Erstattung - Umlagebeiträge
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 9 AL 357/10
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 23/09 R
Arbeitslosengeld - Verkürzung der Anspruchsdauer für Ansprüche nach dem 31. 1. ...
- SG Duisburg, 01.02.2005 - S 12 AL 129/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2014 - L 13 AL 228/13
- BSG, 13.08.2008 - B 11 AL 8/08 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der ...