Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Dreizehntes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 408 - 456) |
Zweiter Abschnitt - Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben (§§ 417 - 421f) |
§ 418
Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(1) 1Arbeitgeber, die ein Beschäftigungsverhältnis mit einer zuvor arbeitslosen Person, die das 55. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig begründen, werden von der Beitragstragung befreit. 2Die versicherungspflichtig beschäftigte Person trägt die Hälfte des Beitrages, der ohne die Regelung des Satzes 1 zu zahlen wäre.
(2) Vom 1. Januar 2008 an ist Absatz 1 nur noch für Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2008 begründet worden sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
31.12.2005 | Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 22.12.2005 |
Rechtsprechung zu § 418 SGB III
35 Entscheidungen zu § 418 SGB III in unserer Datenbank:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 193/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 194/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 192/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 195/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 198/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 200/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 192/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 12 R 73/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2004 - L 1 AL 67/02
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 5158/15