Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Dreizehntes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 408 - 456) |
| Zweiter Abschnitt - Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben (§§ 417 - 421g) |
Soweit die Bundesregierung die Umsetzung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" der Bundesagentur überträgt, erstattet der Bund der Bundesagentur abweichend von § 363 Absatz 1 Satz 2 die durch die Umsetzung entstehenden Verwaltungskosten.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14.07.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 17.07.2020 | Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets | 14.07.2020 | |
| 01.08.2016 | Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) | 18.07.2016 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 01.01.2011 | Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) | 24.10.2010 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 | |
| 01.05.2007 | Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen | 19.04.2007 | |
| 01.11.2006 | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung | 24.04.2006 | |
| 31.12.2005 | Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 22.12.2005 |
freiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt § 421Förderung der Teilnahme an Sprachkursen § 421aArbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarkt-
programms Flüchtlings-
integrations-
maßnahmen § 421bErprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland § 421cVorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit § 421dVorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld § 421eVorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union § 421fÜbermittlung von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld § 421gVorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland
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Rechtsprechung zu § 417 SGB III
74 Entscheidungen zu § 417 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 14.12.2023 - B 11 AL 2/23 R
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2025 - L 2 AL 30/21
- LSG Hamburg, 13.09.2023 - L 2 AL 6/23
Voraussetzungen der Gewährung eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung zwecks ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 192/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 194/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 195/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 197/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 198/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 200/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 194/15
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2016 - 2 Sa 193/15
Gewährung von tariflichem Mehrurlaub für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr - ...