Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) |
| Kapitel 3 - Gemeinsame Servicestellen (§§ 22 - 25) |
(1) 1Gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten nach § 60 Beratung und Unterstützung an. 2Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere,
3Die Beratung umfasst unter Beteiligung der Integrationsämter auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 dieses Buches. 4Die Pflegekassen werden bei drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit an der Beratung und Unterstützung durch die gemeinsamen Servicestellen beteiligt. 5Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen werden mit Einverständnis der behinderten Menschen an der Beratung beteiligt.
(2) 1§ 14 des Ersten Buches und § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 des Zwölften Buches bleiben unberührt. 2Auskünfte nach § 15 des Ersten Buches über Leistungen zur Teilhabe erteilen alle Rehabilitationsträger.
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Rechtsprechung zu § 22 SGB IX a.F.
10 Entscheidungen zu § 22 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R
Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines ...
- LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 979/14
Präventionsverfahren; betriebliches Eingliederungsmanagement; Teilnahmerecht ...
- LAG Hamm, 24.01.2007 - 2 Sa 991/06
Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement
- BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01
Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse
- SG Aachen, 11.02.2004 - S 11 RJ 66/03
Rentenversicherung
- VG Saarlouis, 22.02.2006 - 10 K 45/05
Eingliederungshilfe für Schwerbehinderte; Verweisung auf andere Leistungsgesetze ...
- ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
- BSG, 30.04.2015 - B 13 R 35/14 BH
- AG Neuruppin, 10.10.2003 - 21 XVII 174/94
Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung durch einen Betreuer in einem Pflegeheim; ...
- ArbG Gelsenkirchen, 13.11.2013 - 2 Ca 1415/13
Zahlung von Arbeitsentgelt für die Dauer der Schulungsteilnahme, Frage der ...
Querverweise
Auf § 22 SGB IX a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (SGB IX a.F.)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Gemeinsame Servicestellen
- § 23 (Servicestellen)