Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) |
| Kapitel 3 - Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen (§§ 80 - 84) |
1Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 73). 2Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 3Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. 4Einer Inklusionsvereinbarung nach § 83 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 83 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.12.2016 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 |
vereinbarung § 84Prävention
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Rechtsprechung zu § 82 SGB IX a.F.
270 Entscheidungen zu § 82 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl
Zum selben Verfahren:
- ArbG Frankfurt/Main, 24.04.2014 - 21 Ca 8338/13
Entschädigungsanspruch AGG
- LAG Hessen, 02.06.2015 - 8 Sa 1374/14
Entschädigungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen ...
- ArbG Frankfurt/Main, 24.04.2014 - 21 Ca 8338/13
- ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderte, ...
- ArbG Düsseldorf, 15.11.2017 - 3 Ca 2796/17
Benachteiligung im zweistufigen Bewerbungsverfahren wegen Schwerbehinderung
- VG Sigmaringen, 15.09.2015 - 7 K 4881/13
Teilhabe behinderter Menschen: Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG wegen ...
- ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung - Behinderung - Indizwirkung - Suche nach ...
- LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 1471/16
1. Ein Nachteil für einen schwerbehinderten Menschen im Rahmen einer ...
- BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11
Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers um eine Stelle wegen Benachteiligung ...
- LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11
Querverweise
Auf § 82 SGB IX a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (SGB IX a.F.)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)