Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Neunter Unterabschnitt - Leistungen an Berechtigte im Ausland und Auszahlung (§§ 270b - 272a) |
(1) Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten, die vor dem 19. Mai 1950 geboren sind und vor dem 19. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, werden zusätzlich ermittelt aus
(3) 1Zu den Entgeltpunkten von Berechtigten im Sinne von Absatz 1, die auf die Höhe der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten begrenzt zu berücksichtigen sind, gehören auch Entgeltpunkte für Reichsgebiets-Beitragszeiten. 2Reichsgebiets-Beitragszeiten sind
| 1. | Zeiten mit Beiträgen für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, | |
| 2. | Zeiten der Erziehung eines Kindes, | |
| 3. | Zeiten mit freiwilligen Beiträgen bei gewöhnlichem Aufenthalt |
im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 3Bei der Ermittlung von Entgeltpunkten aus einem Leistungszuschlag, aus einem Abschlag aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting und für den Zuschlag bei einer Waisenrente sind Reichsgebiets-Beitragszeiten wie Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) vom 17.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2024 | Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) | 17.07.2017 | |
| 01.10.2013 | Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern | 29.08.2013 | |
| 29.06.2011 | Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze | 22.06.2011 | |
| 05.05.2005 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 19.12.2007 |
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Rechtsprechung zu § 272 SGB VI
62 Entscheidungen zu § 272 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2025 - L 5 KR 306/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 8 R 1003/14
Streit über die Höhe gewährter Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 R 3611/15
Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Berechtigte im Ausland ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 479/08
Anerkennung einer Beschäftigung im Ghetto Shanghai/China als Beitragszeit; ...
- LSG Bayern, 20.07.2000 - L 14 RJ 502/97
Auswirkungen eines Wohnortwechsels auf den Rentenbezug; Aufhebung der so ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - Rentenzahlung nach Österreich - ...
- BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - L 16 R 1039/10
Nachentrichtung von Beiträgen nach dem Deutsch-Kanadischen ...
- LSG Berlin, 23.05.2001 - L 6 RA 4/00
Teilweise Aufhebung der Bewilligung eines Witwenrentenanspruches ; Aufhebung ...
- LSG Berlin, 08.04.2003 - L 6 RA 29/02
Anspruch auf Altersrente; Rassisch Verfolgter des Nationalsozialismus; ...
- BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 6/03 R
Regelaltersrente - Stammrecht - monatlicher Einzelanspruch - Auslandswohnsitz - ...
Querverweise
Auf § 272 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen an Berechtigte im Ausland
- § 114 (Besonderheiten)