Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Zweiter Abschnitt - Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts (§§ 300 - 319c) |
| Vierter Unterabschnitt - Rentenhöhe (§§ 306 - 310c) |
(1) Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt einer Änderung rentenrechtlicher Vorschriften, werden aus Anlass der Rechtsänderung die einer Rente zugrunde gelegten persönlichen Entgeltpunkte nicht neu bestimmt, soweit nicht in den folgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
(2) Wurde die Leistung einer Rente unterbrochen, so ist, wenn die Unterbrechung weniger als 24 Kalendermonate angedauert hat, die Summe der Entgeltpunkte für diese Rente nur neu zu bestimmen, wenn für die Zeit der Unterbrechung Entgeltpunkte für Beitragszeiten zu ermitteln sind.
(3) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, die wegen der Ansprüche weiterer Hinterbliebener auf die Höhe der Versichertenrente gekürzt war, ist die Kürzung aufzuheben, wenn der Anspruch eines Hinterbliebenen wegfällt.
und Anwartschafts-
überführungsgesetz § 310cNeufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente
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Rechtsprechung zu § 306 SGB VI
234 Entscheidungen zu § 306 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R
Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
- LSG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - L 7 R 93/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2025 - L 3 R 75/23
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer ...
- BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2018 - L 21 R 1030/16
Kein Wechsel einer vorzeitigen mit Abschlägen in Anspruch genommenen Altersrente ...
- BSG, 05.06.2025 - B 5 R 3/24 R
Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
- SG Würzburg, 23.02.2016 - S 3 R 751/15
Berücksichtigung eines persönlichen Entgeltpunktes aufgrund der sog. Mütterrente
- BSG, 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der ...
- BSG, 26.07.2023 - B 5 R 46/21 R
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen ...