Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Erster Abschnitt - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen (§§ 26 - 55a) |
| Zweiter Unterabschnitt - Heilbehandlung (§§ 27 - 34) |
(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann und das Ziel der Heilbehandlung nicht gefährdet wird.
(2) Die häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall aufgrund ärztlicher Verordnung erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
(3) 1Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit es einer im Haushalt des Versicherten lebenden Person nicht zuzumuten ist, Krankenpflege zu erbringen. 2Kann eine Pflegekraft nicht gestellt werden oder besteht Grund, von einer Gestellung abzusehen, sind die Kosten für eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener Höhe zu erstatten.
(4) Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien.
infrastruktur § 27aNutzung der Telematik-
infrastruktur § 28Ärztliche und zahnärztliche Behandlung § 29Arznei- und Verbandmittel § 30Heilmittel § 31Hilfsmittel § 32Häusliche Krankenpflege § 33Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitations-
einrichtungen § 34Durchführung der Heilbehandlung
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Rechtsprechung zu § 32 SGB VII
12 Entscheidungen zu § 32 SGB VII in unserer Datenbank:
- FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17
Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei ...
- SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08
Kosten für die Behandlung und für einen stationären Aufenthalt nach einer ...
- FG Köln, 25.09.2024 - 9 K 728/18
Umsatzsteuer: EU-grenzüberschreitend erbrachte Pflegeleistungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2006 - L 3 U 69/05
- FG Münster, 11.12.2023 - 15 K 448/20
Umsätze einer Stiftung des bürgerlichen Rechts im Bereich des 'Betreuten ...
- FG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 7 K 7089/22
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für die von einer examinierten ...
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09
Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen ...
- FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 319/19
Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem ambulanten ...
- FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 233/10
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerfreiheit für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich ...
Querverweise
Auf § 32 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Aufsicht
- § 87 (Umfang der Aufsicht)