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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch
- Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
| Kapitel 5 - Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung (§§ 41 - 61) |
| Abschnitt 1 - Leistungen und Nachweispflicht (§§ 41 - 53) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) (https://dejure.org/gesetze/SGB_XIV/__paste_norm__.html)
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§ 46
Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche
(1) Geschädigte erhalten für anerkannte Schädigungsfolgen
| 1. | die in § 31 Absatz 1 des Siebten Buches genannten Hilfsmittel sowie | |
| 2. | 1einen Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche. 2Zahnersatz gilt nicht als Hilfsmittel. |
(2) 1Art und Umfang der Hilfsmittel sowie der Pauschbetrag richten sich nach
| 1. | der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 2 des Siebten Buches in der jeweils geltenden Fassung und | |
| 2. | den gemeinsamen Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über die Hilfsmittelversorgung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 31 Absatz 2 Satz 2 des Siebten Buches. |
2Dabei gelten die Grundsätze der Leistungserbringung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung.
§ 41Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
§ 42Krankenbehandlung
§ 43Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung
§ 44Sachleistungs-
prinzip, Kostenbeteiligung § 45Nachweispflicht § 46Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche § 47Krankengeld der Sozialen Entschädigung § 48Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage § 49Zuschüsse bei Zahnersatz § 50Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung § 51Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt § 52Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung § 53Reisekosten
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prinzip, Kostenbeteiligung § 45Nachweispflicht § 46Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche § 47Krankengeld der Sozialen Entschädigung § 48Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage § 49Zuschüsse bei Zahnersatz § 50Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung § 51Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt § 52Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung § 53Reisekosten
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Querverweise
Auf § 46 SGB XIV verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- Vergütung der Leistungserbringer
- § 56 (Vergütung für die Versorgung mit Hilfsmitteln)
- Zuständigkeit und Datenübermittlung
- § 57 (Zuständigkeit)
- Leistungen zur Teilhabe
- § 62 (Leistungsumfang)