Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung (§§ 35 - 55h) |
| Dritter Unterabschnitt - Berufsausübungsgesellschaften (§§ 49 - 55h) |
(1) 1Berufsausübungsgesellschaften können als Prozess- und Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden. 2Sie haben in diesem Fall die Rechte und Pflichten eines Steuerberaters.
(2) Berufsausübungsgesellschaften handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die für die Erbringung der Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen müssen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
gesellschaften § 50Berufsausübungs-
gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe § 50a(weggefallen) § 51Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit § 52Berufspflichten der Berufsausübungs-
gesellschaft § 53Anerkennung § 54Anerkennungs-
verfahren; Gebühr; Anzeigepflicht § 55Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler § 55aGesellschafter-
und Kapitalstruktur von Berufsausübungs-
gesellschaften § 55bGeschäftsführungs-
organe; Aufsichtsorgane § 55c(weggefallen) § 55dVertretung vor Gerichten und Behörden § 55eBerufliche Niederlassung der Berufsausübungs-
gesellschaft § 55fBerufshaftpflicht-
versicherung § 55g"Steuerberatungs-
gesellschaft" § 55hBürogemeinschaft
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Rechtsprechung zu § 55d StBerG
6 Entscheidungen zu § 55d StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 14.07.2026 - IX R 19/25
Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über ...
- BFH, 18.10.2023 - XI R 39/22
Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH ...
- BFH, 25.10.2022 - IX R 3/22
Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per ...
- BFH, 03.06.2025 - VIII R 16/23
Zustellung eines elektronischen Dokuments bei fehlender Rücksendung des ...
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 - 3 K 3103/23
Formwirksame Klageeinreichung über das beSt einer Berufsausübungsgesellschaft und ...
- BFH, 25.11.2025 - VIII R 2/25
Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
Querverweise
Auf § 55d StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberaterordnung
- Voraussetzungen für die Berufsausübung
- Berufsausübungsgesellschaften
- § 50 (Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe)
- Übergangsvorschriften
- § 157d (Anwendungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe)