Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung (§§ 35 - 55h) |
| Dritter Unterabschnitt - Berufsausübungsgesellschaften (§§ 49 - 55h) |
(1) Die Berufsausübungsgesellschaft muss an ihrem Sitz eine berufliche Niederlassung unterhalten, in der oder in deren Nahbereich zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter tätig ist.
(2) Berufsausübungsgesellschaften, die keinen Sitz im Inland haben, sind verpflichtet, eine weitere Beratungsstelle im Inland zu unterhalten oder einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz im Inland zu benennen.
(3) § 34 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
gesellschaften § 50Berufsausübungs-
gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe § 50a(weggefallen) § 51Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit § 52Berufspflichten der Berufsausübungs-
gesellschaft § 53Anerkennung § 54Anerkennungs-
verfahren; Gebühr; Anzeigepflicht § 55Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler § 55aGesellschafter-
und Kapitalstruktur von Berufsausübungs-
gesellschaften § 55bGeschäftsführungs-
organe; Aufsichtsorgane § 55c(weggefallen) § 55dVertretung vor Gerichten und Behörden § 55eBerufliche Niederlassung der Berufsausübungs-
gesellschaft § 55fBerufshaftpflicht-
versicherung § 55g"Steuerberatungs-
gesellschaft" § 55hBürogemeinschaft
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Rechtsprechung zu § 55e StBerG
4 Entscheidungen zu § 55e StBerG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 01.02.2024 - 8 C 1.23
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis bei ...
Zum selben Verfahren:
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