Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
6. Abschnitt - Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122) |
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend.
(2) Zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung hinzugezogen sind, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend.
(3) 1Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. 2Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
03.04.2021 | Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität | 30.03.2021 | |
30.05.2017 | Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften | 23.05.2017 |
beamten gleichstehen § 116- § 119 (weggefallen) § 120Gefangenenbefreiung § 121Gefangenenmeuterei § 122(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 115 StGB
145 Entscheidungen zu § 115 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22
Behinderung eines Rettungsdienstes
Zum selben Verfahren:
- AG Ibbenbüren, 03.09.2021 - 65 Ds 115/20
Behinderung eines Rettungswagens bei Schwerverletzten
- AG Ibbenbüren, 03.09.2021 - 65 Ds 115/20
- AG Wolfenbüttel, 25.07.2019 - 501 Ds 208 Js 8842/19
§§ 114 Abs. 1, 115 Abs. 3 Satz 1 und 2, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 240 Abs. 1, ...
- AG Frankfurt/Oder, 01.04.2021 - 412 Ds 84/20
- VG München, 25.03.2020 - M 11 S 19.33111
Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist keine Katalogtat iSd § 60 Abs. 8 S. 3 ...
- VG Bayreuth, 14.09.2020 - B 5 S 20.701
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ...
- BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer ...
- VGH Bayern, 14.11.2017 - 12 ZB 15.1852
Voraussetzungen der Rücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz
Zum selben Verfahren:
- VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
Abgewiesene Klage im Streit um Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem ...
- VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041
- LSG Thüringen, 21.09.2023 - L 5 VE 920/19
Querverweise
Auf § 115 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)